General Rules of Cooperation

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  1. Das edacentrum ist eine Interessengemeinschaft mit der Rechtsform e.V. und steht allen Interessierten offen.
  2. Der Zweck des edacentrums, seine Organe und seine Struktur sind in der Vereinssatzung beschrieben.
  3. Mitglied des edacentrums kann auch werden, wer an keinem geförderten EDA-Projekt beteiligt ist.
  4. Es wird zwischen edacentrums-Mitgliedern und EDA-Projekt-Partnern unterschieden.
  5. Die Kosten des edacentrums werden durch Mitgliedsbeiträge und durch von EDA-Projektpartnern erstattete Aufwendungen gedeckt; über die jeweilige Höhe entscheidet nach Vorlage des Budgets jährlich der AR.
  6. Wesentliche Aufgabe des Steuerungsgremiums des edacentrums ist die Beurteilung neuer Projektvorschläge und die Labelvergabe (Labeling).
  7. Jeder neue EDA-Projektvorschlag wird einer Labeling-Prozedur durch das edacentrum unterworfen. Das Projektkonsortium akzeptiert die Label-Bedingungen durch Unterschrift in der "Vereinbarung zur Erstattung von Aufwendungen".
  8. Gelabelte Projekte werden vom edacentrum während ihrer Durchführung umfassend betreut.
  9. Die Partner gelabelter Projekte haben sich vor der Labeling-Prozedur in der "Vereinbarung zur Erstattung von Aufwendungen" verpflichtet, bei positivem Förderbescheid die Kosten des edacentrums für die Betreuung der EDA-Projekte und für die Durchführung der EDA-Clusterforschungsprojekte anteilig entsprechend ihrer Projektbeteiligung über die Projektlaufzeit mitzutragen.
  10. Über einen evtl. Grenzwert der Projektbeteiligung, unterhalb dessen keine Labeling-Kosten anfallen, entscheidet in jedem Einzelfall der AR.
  11. Die allgemeinen Regeln der Partner von edacentrums-Projekten bezüglich IP-Nutzung, -Weitergabe etc. sind in den "EDA General Rules" festgelegt.
  12. Jedes Projektkonsortium schließt einen Kooperationsvertrag (PCA) ab, der bei den industriegeführten Verbundprojekten durch die "EDA General Rules" nahezu standardisiert und vereinfacht worden ist. Für die EDA-Clusterforschungsprojekte wird ein spezielles PCA abgeschlossen.

Im Hinblick auf die Verwendung der verschiedenen Dokumente bedeutet das zusammengefasst:

  1. Wer Mitglied im edacentrum werden will, muss die Satzung kennen und akzeptieren.
  2. Wer ein Label des edacentrum einschließlich der Betreuung seines Projekts während der Durchführung will, akzeptiert die Labeling-Prozedur durch Unterschrift der "Vereinbarung zur Erstattung von Aufwendungen".
  3. Vor jedem Start eines edacentrums-Förderprojekts wird ein PCA abgeschlossen.