Grundsätze der Zusammenarbeit im edacentrum

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  1. Das edacentrum ist eine Interessengemeinschaft mit der Rechtsform e.V. und steht allen Interessierten offen.
  2. Der Zweck des edacentrum, seine Organe und seine Struktur sind in der Vereinssatzung beschrieben.
  3. Es wird zwischen edacentrum-Mitgliedern und EDA-Projekt-Partnern unterschieden.
  4. Mitglied im edacentrum e.V. kann auch werden, wer an keinem geförderten EDA-Projekt beteiligt ist.
  5. Die Kosten des edacentrum werden durch Mitgliedsbeiträge und durch von EDA-Projektpartnern erstattete Aufwendungen gedeckt; über die jeweilige Höhe entscheidet nach Vorlage des Budgets jährlich der Aufsichtsrat.
  6. Wesentliche Aufgabe des Fachbeirats des edacentrum sind Themensteuerung, Projektplanung, Projektreviews und die Vergabe des edacentrum-Gütezeichens (Label).
  7. EDA-Projektvorschläge können dem edacentrum zur Vergabe des edacentrum-Gütezeichens vorgelegt werden (Labeling).
  8. Projekte mit edacentrum-Gütezeichen werden vom edacentrum während ihrer Durchführung umfassend betreut.
  9. Die Partner von Projekten mit edacentrum-Gütezeichen haben sich vor der Labeling-Prozedur in der "Vereinbarung zur Erstattung von Aufwendungen" verpflichtet, bei positivem Förderbescheid die Kosten des edacentrum für die Betreuung der EDA-Projekte und für die Durchführung der EDA-Clusterforschungsprojekte anteilig entsprechend ihrer Projektbeteiligung über die Projektlaufzeit mitzutragen.
  10. Über einen evtl. Grenzwert der Projektbeteiligung, unterhalb dessen keine Labeling-Kosten anfallen, entscheidet in jedem Einzelfall der Aufsichtsrat.
  11. Die allgemeinen Regeln der Partner von edacentrum-Projekten bezüglich IP-Nutzung, -Weitergabe etc. sind in den "EDA General Rules" festgelegt.
  12. Jedes Projektkonsortium schließt einen Kooperationsvertrag (PCA) ab, der bei den industriegeführten Verbundprojekten durch die "EDA General Rules" nahezu standardisiert und vereinfacht worden ist. Für die EDA-Clusterforschungsprojekte wird ein spezielles PCA abgeschlossen.

Im Hinblick auf die Verwendung der verschiedenen Dokumente bedeutet das zusammengefasst:

  1. Wer Mitglied im edacentrum werden will, muss die Satzung kennen und akzeptieren.
  2. Wer für ein Projekt das edacentrum-Gütezeichen (Label) einschließlich der Betreuung seines Projekts während der Durchführung beantragt, akzeptiert die Labeling-Prozedur durch Unterschrift der "Vereinbarung zur Erstattung von Aufwendungen".
  3. Vor jedem Start eines edacentrum-Förderprojekts wird ein PCA abgeschlossen.