Vereinbarung über die Erstattung von Aufwendungen

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1. .................................. im folgenden "..........."

und

2. edacentrum e.V. im folgenden "edacentrum"

1. Verpflichtung zur Zahlung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen

.............. erklärt hiermit sein Interesse an der Arbeit des edacentrum: und an den vom edacentrum initiierten EDA-Clusterforschungsprojekten. .............. wird deshalb Projektvorschläge im Rahmen der BMBF-EDA-Förderschwerpunkte (im folgenden "EDA-Projektvorschläge") entsprechend den aufgestellten Kriterien für die Erteilung eines Gütezeichens (Label) von dem Fachbeirat des edacentrum: fachlich begutachten lassen.
.............. verpflichtet sich hiermit, die dem edacentrum hierdurch entstehenden, tatsächlichen Aufwendungen anteilig nach den im Aufsichtsrat des edacentrum: festzulegenden Regeln zu tragen und dem edacentrum den Betrag in Höhe dieser anteiligen Aufwendungen zu zahlen. Die Höhe der anteiligen Aufwendungen richtet sich nach der Höhe der erhaltenen Fördersumme im Verhältnis zu der Fördersumme aller Ekompass-Projekte im jeweiligen Jahr.

2. Änderung der beim edacentrum bereits eingereichten Projektvorschläge

Änderungen der EDA-Projektvorschläge können auch noch nach ihrer Einreichung bei dem Fachbeirat des edacentrum: beantragt werden. Änderungen der EDA-Projektvorschläge sind notwendig

  • wenn ein EDA-Partner sich aus dem Projekt zurückzieht oder neue EDA-Partner an dem Projekt teilnehmen wollen
  • bei wesentlichen Änderungen des vorgesehenen Projekts um mehr als 10% des Projektumfangs
  • bei Änderungen der Ziele des Projektvorschlags

Zusätzliche Kosten, die durch nachträgliche Änderungen dem edacentrum entstehen, sind gegebenenfalls anteilmäßig analog zu 1. von .............. zu tragen.

3. EDA-Clusterforschungsprojekte

Darüber hinaus beabsichtigt .............. sich als Drittmittelgeber zu Gunsten von Forschungsinstituten an vom BMBF geförderten und vom edacentrum initiierten EDA-Clusterforschungsprojekten zu beteiligen. Die Einzelheiten hierzu werden pro EDA-Clusterforschungsprojekt im Rahmen einer speziellen Vereinbarung mit den Forschungsinstituten festgelegt.